Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eintritt

Der Unterrichtsbeginn kann jederzeit erfolgen. Ein mit der Lehrkraft vereinbarter oder bestätigter Unterrichtsvertrag gilt als verbindliche Vereinbarung. Der entsprechende Vertragspreis ist vor Vertragsbeginn zu bezahlen.

Unterrichtseinheiten

Die Anzahl der Lektionen, deren Dauer und der entsprechende Kurspreis wird mit der Lehrkraft vertraglich vereinbart (gem. gültiger Preisliste).

Lehrmittel und Musikinstrumente

Die Kosten für die im Unterricht benötigten Lehrmittel gehen zu Lasten der KursteilnehmerInnen. Die meisten Instrumente können z. B. bei Geigenbauer oder bei Musik Hug AG, Limmatquai, Zürich gemietet werden.

Ferien

Der Unterrichtsausfall infolge von Ferienabwesenheit seitens der Lehrkraft oder der SchülerInnen ist Sache persönlicher Vereinbarung und wird bei Vertragsabschluss mitberücksichtigt.

Verhinderung

Vom Schüler / von der Schülerin nicht besuchte Lektionen sind honorarpflichtig. Infolge Unfall oder Krankheit (Arztzeugnis) können beim Quartalsvertrag max. 2 Lektionen, beim Semestervertrag max. 4 Lektionen in die neue Vertrragsperiode übertragen werden. Kann das Instrument verletzungsbedingt nicht gespielt werden, ist stattdessen auch Theorieunterricht möglich. 
Von der Lehrkraft abgesagte Lektionen sind vor- oder nachzuholen. Ist dies nicht möglich, wird das Kursgeld für die nicht abgehaltenen Lektionen zurückerstattet.

Austritt

Der Austritt kann von beiden Seiten auf Ende einer vereinbarten Kursperiode erfolgen und wird spätestens 2 Wochen vor Vertragsende zwischen Lehrkraft und SchülerInnen besprochen.

Workshops

Bei Abmeldung von einem Workshop weniger als 14 Tage vor Kursbeginn werden 50 % des Kursgeldes verrechnet, bei weniger als 7 Tage der gesamte Kursbetrag.

Gerichtsstand

Ist der Wohnsitz der Lehrkraft (derzeit Zürich).

 

 

Geschäftspartner

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